Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching, Kurse und Retreats

aufmerksam.jetzt

Veranstalter: Claudia Eben, Im Unterwörth 1, 79589 Binzen

Umsatzsteuer ID: DE229 771 187

Wir verzichten in diesen AGB auf umfassende geschlechtsspezifische Bezeichnungen. Die von uns verwendeten einzelnen Bezeichnungen meinen - unabhängig von der tatsächlich verwendeten Form - stets alle Menschen.

1. Gestaltung des Auftrages

1.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer Dienstleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Veranstalterin schuldet insbesondere nicht die Erzielung eines bestimmten Ergebnisses.

1.2 Der Veranstalter ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen selbst oder durch qualifizierte Mitarbeiterinnen zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wird.

1.3 Die Veranstalterin erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des auf den Internetseiten von aufmerksam.jetzt beschriebenen Angebots durch Coaching, Kurse oder Retreats. Die Leistung besteht aus einer unterrichtenden Dienstleistung.

1.4 Die Vertragspartner unterrichten sich gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind. Insbesondere wird die Teilnehmerin den Veranstalter über körperliche, emotionale oder psychische Einschränkungen unterrichten, die die Teilnahme an der Veranstaltung beeinträchtigen könnten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Teilnahme an einer Veranstaltung abzulehnen, wenn er dadurch das Ziel oder die Durchführung der Veranstaltung beeinträchtigt sieht. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr (vollständig vor Beginn oder anteilig nach Beginn) zurückerstattet.

1.5  Der Veranstalter leistet keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und des Steuerberatungsgesetzes. Psychologische Lebenshilfe oder psychotherapeutische Leistung im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) wird nicht angeboten. 

2. Vertraulichkeit und Urheberrechte

2.1 Die Veranstalterin wahrt strikte Vertraulichkeit in Bezug auf alle Informationen, die aus der vertraglichen Zusammenarbeit entstehen und die die Veranstalterin oder der Trainer aus der Verarbeitung dieser Informationen gewonnen hat sowie in Bezug auf den Abschluss und die Einzelheiten dieses Vertrages. Sie wird ihre Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen, an die sie in Absprache mit dem Teilnehmer Informationen weitergibt, zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichten. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu Einhaltung von Vertraulichkeit mit Bezug auf die Namen, personenbezogenen Daten, Erlebnisse und persönlichen Äußerungen aller übrigen Teilnehmer einschließlich des Veranstalters und Trainers. Inhaltliche Aspekte dürfen unter Wahrung des Urheberrechtes geteilt werden.

2.2 Der Veranstalter ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen gewonnenen Daten in anonymisierter Form zu wissenschaftlichen, werblichen und publizistischen Zwecken zu verwenden. Zum Zwecke fachlicher Supervision oder Weiterentwicklung des Trainers darf der Veranstalter Ton- oder Videoaufnahmen anfertigen. Diese werden nach der entsprechenden Nutzung unverzüglich gelöscht. Die Trainerin wird den Beginn der Aufzeichnungen in der Veranstaltung bekanntgeben.

2.3 Die von der Veranstalterin oder dem Trainer bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Tabellen, Grafiken, Folien, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien und sonstige Beratungsabläufe) unterliegen - wo nicht anders gekennzeichnet - dem Urheberrecht der Veranstalterin. Sie werden dem Teilnehmer ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Der Teilnehmer ist insbesondere nicht berechtigt, die Materialien zu verändern, ganz oder teilweise zu vervielfältigen, weiterzugeben oder zu verkaufen. Nicht benötigte Materialien sind an die Veranstalterin zurückzugeben.

2.4 Der Veranstalter wird Urheberrechte, die an den ihm vom Teilnehmern eventuell überlassenen Materialien bestehen, beachten und diese Materialien nur insoweit nutzen, als es für das Training erforderlich oder vereinbart ist.

2.5 Die Veranstalterin sichert der Teilnehmerin zu, dass die von ihr verwandten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Sie stellt die Teilnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der von der Veranstalterin bereitgestellten Trainingsmaterialien entstehen könnten.

2.6 Die Teilnehmerin sichert der Veranstalterin zu, dass die von ihr bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Training entgegenstehen. Sie stellt die Veranstalterin von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der von der Teilnehmerin bereitgestellten Materialien entstehen könnten.

2.7 Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.

 3. Datenschutz:

 3.1 Der Veranstalter wird die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten, die ihm im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, sowie die Einzelheiten dieses Vertrages, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln.

3.2 Die Teilnehmerin wird die personenbezogenen Daten des Veranstalters, Trainers oder anderer Personen, die ihr durch das vereinbarte Training bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln.

3.3 Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Zusammenarbeit bekannt werden, nur insoweit speichern bzw. aufbewahren, als es zur Abrechnung, zur Wahrung eigener Rechte oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Sie verpflichten sich, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu löschen, sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden.

 3.4 Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der Zusammenarbeit.

 4. Honorar und Teilnahmegebühren:

4.1 Die vereinbarten Honorare und Teilnahmegebühren verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Honorare und Teilnahmegebühren sind im Vorraus zur Zahlung fällig.

 4.2 Zurückbehaltung und Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Teilnehmers von der Veranstalterin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Haftung

Der Veranstalter haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.

6. Scientology-Klausel

Die Veranstalterin versichert, dass weder sie noch ihre Mitarbeiter, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen in irgendeiner Form und Weise die Technologie von L. Ron  Hubbard  oder  ähnliche  Technologien  anwenden  oder  danach arbeiten.

7. Schlussklauseln

7.1 Die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.

 7.2 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

 7.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart. Die Teilnahmebedingungen ergänzen die AGB und sind Teil des Vertrages, der zwischen Veranstalter und Teilnehmerin zustande kommt.

 7.4 Sollte eine Bestimmungen der Teilnahmebedingungen oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragsparteien werden eine Ersatzregelung vereinbaren, die der ursprünglichen möglichst nahe kommt.

 7.5 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ausschließlich der Geschäftssitz des Veranstalters.

 

Es besteht eine Berufshaftpflicht bei der

Stand: Januar 2025